Im Alltag fällt der Begriff des „Halter eines Autos“ oft, doch nur wenige kennen den genauen Unterschied zum „Eigentümer“ eines Fahrzeugs. Diese beiden Begriffe klingen ähnlich, sind aber rechtlich klar voneinander zu unterscheiden. In diesem Artikel zeigen wir, was Halter und Eigentümer voneinander unterscheidet und welche rechtlichen sowie versicherungstechnischen Aspekte Sie beachten sollten.
Wer ist der Eigentümer eines Autos?
Der Eigentümer eines Fahrzeugs ist die Person, der das Auto rechtlich gehört. Das bedeutet, dass der Eigentümer über das Fahrzeug verfügen kann, also es verkaufen, verschenken oder verleihen darf. Der Eigentümer ist in der Regel im Fahrzeugbrief, auch bekannt als Zulassungsbescheinigung Teil II, eingetragen. Eigentum an einem Fahrzeug wird in der Regel durch den Kaufvertrag oder eine Schenkung begründet.
Wer ist der Halter eines Autos?
Der Halter eines Fahrzeugs hingegen ist die Person, die das Auto tatsächlich im Alltag nutzt und für dessen Betrieb verantwortlich ist. Der Halter ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen, früher als Fahrzeugschein bekannt. Der Halter muss nicht zwingend der Eigentümer sein. Er kann das Auto beispielsweise leasen, mieten oder im Rahmen eines Dienstverhältnisses nutzen. Auch bei Leihfahrzeugen oder Dienstwagen fallen Halter und Eigentümer oft auseinander.
Mögliche Konstellationen: Halter und Eigentümer sind nicht immer identisch
Es gibt zahlreiche Konstellationen, in denen Halter und Eigentümer nicht dieselbe Person sind. Ein klassisches Beispiel: Eine Tochter nutzt das Auto als Halterin, während ihr Vater das Auto auf seinen Namen angemeldet hat und somit als Eigentümer gilt. In Fällen, in denen das Auto geleast wird, bleibt der Hersteller oder die Bank der eigentliche Eigentümer.
Rechtliche Verantwortung des Halters
Ein wesentlicher Punkt ist, dass der Halter für den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeugs und die Verkehrssicherheit verantwortlich ist. Das bedeutet, dass er sich um die Wartung des Fahrzeugs kümmern muss und bei Verstößen, wie zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen, belangt werden kann. Dies gilt unabhängig davon, ob er der Eigentümer des Autos ist oder nicht. So kann der Halter beispielsweise bei Bußgeldern zur Rechenschaft gezogen werden, auch wenn der Eigentümer das Fahrzeug gar nicht fährt.
Versicherungstechnische Unterschiede
In der Regel ist der Halter auch der Versicherungsnehmer, der die Kfz-Versicherung abschließt. Es gibt jedoch Fälle, in denen Halter und Versicherungsnehmer unterschiedlich sind. Dies kommt häufig vor, wenn das Fahrzeug von einer anderen Person, wie einem Elternteil, versichert wird. Man spricht hierbei von „abweichender Halterschaft“. Diese Konstellation ist besonders verbreitet, wenn Eltern Autos für ihre Kinder als Zweitwagen auf sich zulassen.
Fazit
Der Unterschied zwischen Halter und Eigentümer eines Autos ist im deutschen Recht klar definiert. Während der Eigentümer die rechtliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat, ist der Halter für den Betrieb und die Einhaltung der Verkehrssicherheit verantwortlich. Beide Rollen können sich überschneiden, müssen es aber nicht. Bei Haftungsfragen und Versicherungen spielt dieser Unterschied eine wesentliche Rolle, weshalb es wichtig ist, die jeweiligen Zuständigkeiten genau zu kennen.