Ist das Mietverhältnis beendet, und die Wohnung zurückgegeben an den Vermieter, so haben die Mieter in der Regel ein hohes Interesse daran, die hinterlege Kaution möglichst sofort zurückzuerhalten. Unbestritten hat der Vermieter ein Interesse daran, zunächst genau zu prüfen, ob die Kaution in voller Höhe dem Mieter zurückübergeben werden kann oder ob eine Verrechnung mit Forderungen erforderlich ist. Aber wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten ?