effiziente Beratung durch konsequente Spezialisierung auf Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Im Bereich des Gemeinschaftseigentums bedürfen bauliche Veränderungen einer Rechtfertigung, in der Regel einer besonderen Zustimmung. Hierbei gibt es unterschiedliche Maßstäbe und unterschiedliche Mehrheitserfordernisse.