Fachanwälte»Wasserschaden

Thema Wasserschaden

In der Eigentumswohnung entsteht ein Schaden durch eindringende Feuchtigkeit. Der Miteigentümer fragt, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft schadensersatzpflichtig ist und sich an der Beseitigung der eingetretenen Schäden zu beteiligen hat.

Ein Rohrbruch im Gemeinschaftseigentum kann auch Schäden an Ihrem Sondereigentum verursachen. Doch wer kümmert sich um die Schadensregulierung? Erfahren Sie, welche Rechte Sie als Wohnungseigentümer haben und wie Sie die Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen können.

Ring Kölner Fachanwälte