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Verkehrsrecht Köln

Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln berät Sie bei allen Problemen, die sich im Zusammenhang mit dem Auto und dem Kraftfahrzeug stellen. Die meisten Fragen, bei denen der Verkehrsanwalt zu Rate gezogen wird, hängen mit Regelverstößen zusammen die mit Straßen, Strafandrohungen oder „Punkten in Flensburg“ zusammenhängen. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht kann dabei in vielen Fällen das Handeln der Behörden überprüfen und sich – falls erforderlich – mit Rechtsmitteln für Sie dagegen zur Wehr setzen.

Monday, 14 April 2014 | | | | Be the first to comment!
Fachanwalt für Verkehrsrecht - Köln
Fachanwalt für Verkehrsrecht - Köln (c) Ostfalk

Nicht selten können Bußgelder reduziert oder abgewendet werden, Punkte in Flensburg reduziert oder vermieden werden, oder andere Erleichterungen erzielt werden.

Verkehrsanwalt Köln

Natürlich kann der Fachanwalt für Verkehrsrecht wie jeder Anwalt und Rechtsanwalt keine Garantie für den Erfolg seines Tätigwerdens übernehmen. Die Erfahrungen aber, die er durch seine spezialisierte Tätigkeit als Verkehrsanwalt in Köln gesammelt hat, kann er aber für Sie und Ihr Verkehrsrechtsproblem nutzbar machen.

Auch bei Verkehrsunfällen hilft Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Schadensabwicklung mit Kfz-Haftpflichtversicherungen ist für viele Leihen aufgrund ihrer Komplexität zu einem Buch mit 7 Siegeln geworden. Ihr Verkehrsanwalt kann für Sie nach einem Verkehrsunfall die Unfallregulierung übernehmen und darauf achten, dass die Haftungsfrage von den beteiligten Versicherungen richtig beurteilt wird. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht berät Sie nicht nur in Köln und Umgebung, sondern auch Bundesweit. Insofern ist es auch ohne Belang, an welchem Ort sich Ihr Verkehrsunfall ereignet hat.

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht berät bei der Schadensregulierung. Unsere Kooperationsanwälte in Köln klären Fragen des Schadensrechtes.

Dreh und Angelpunkt für die Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen sind die Vorschriften des allgemeinen Deliktsrechtes der §§ 823 ff. BGB und die Vorschriften zur verschuldensunabhängigen Haftung des Verkehrsteilnehmers nach den §§ 7, 18 StVG.

Haftung des Fahrzeughalters aus § 7 Abs. 1 StVG

Anders, als im allgemeinen Zivilrecht, muss der Halter eines Kraftfahrzeuges nicht nur für Schäden einstehen, die er durch schuldhaftes Handeln verursacht hat, sondern die Rechtsordnung sieht den Grund seiner Haftung bereits darin, dass er mit der Benutzung eines Fahrzeuges eine generelle Gefahrenquelle in den Verkehr bringt. Die Benutzung von Autos, Fahrrädern, oder Motorrädern wird dabei generell als Haftungsträchtig angesehen. Deshalb soll der Fahrzeughalter für die Betriebsgefahr seines Fahrzeuges auch verschuldens¬unabhängig haften.

Als Kraftfahrzeug ist dabei ein durch Maschinenkraft an Land bewegtes, nicht an Bahngleise gebundenes Fahrzeug zu verstehen. Autos, Lastkraftwagen, Personenwagen, Motorräder oder Omnibusse, aber auch Traktoren, Bagger und andere Betriebsfahrzeuge gelten als Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes.

Die Verantwortung des Fahrzeughalters bei Verkehrsunfällen greift, wenn der Betrieb des Fahrzeuges eine Ursache für einen späteren Schadens eintritt darstellt. Dabei genügt, dass das Fahrzeug für den Unfall mitursächlich ist oder wenn auch nur eine mittelbare Verursachung angenommen wird. Damit ist die verschuldensunabhängige Haftung des Fahrzeughalters im Verkehrsrecht sehr weit gefasst.

Der Halter ist dabei auch für Unfallschäden verantwortlich, wenn er selbst nicht gefahren ist. Von daher unterscheidet der Fachanwalt für Verkehrsrecht zwischen Halter und Fahrer der beteiligten Fahrzeuge.

Haftpflichtversicherung

Wie man sieht, geht die Haftung des Fahrzeughalters sehr weit und der Halter eines Autos oder Kraftfahrzeuges muss also auch für Schäden eintreten, die er selbst nicht verschuldet hat. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber eine Pflichthaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Jeder, der ein Auto in den Verkehr bringt, muss eine solche Haftpflichtversicherung nachweisen. Wenn durch sein Fahrzeug jemand zu Schaden kommt, tritt die Verkehrshaftpflichtversicherung immer gegenüber dem Geschädigten ein.
Umgekehrt bedeutet dies, dass derjenige, der bei einem Unfall zu Schaden gekommen ist, immer eine solvente Versicherung auf der Seite des Schadensverursachers hat. Er muss also nicht befürchten, im Straßenverkehr verletzt zu werden, ohne das er einen zahlungsunfähigen Verursacher in Anspruch nehmen muss und bei der Durchsetzung seiner Schadensersatzansprüche ins leere läuft.

Unser Kölner Fachanwalt berät bei Mitverschuldensfragen bei Verkehrsunfällen

Im Straßenverkehrsrecht spielen Mitverschuldensfragen eine große Rolle. Derjenige, der ein motorisiertes Fahrzeug in den Straßenverkehr bringt, begründet beispielsweise gegenüber Fußgängern oder Fahrradfahrern ein erhöhtes Risiko. Denn ein Kraftfahrzeug oder gar ein großer Lastkraftwagen, trägt in sich bereits das viel größere Potential, dass bei Zusammenstößen weitaus schwerere Unfallfolgen verursacht werden, als durch einen einzelnen Fußgänger verantwortet werden können. Daher Sieht das Gesetz und die Rechtssprechung vor, dass bei der Schadensregulierung immer auch mitberücksichtigt werden muss, ob ein Mitverschulden der einzelnen Verkehrsteilnehmer und Betroffenen zu berücksichtigen ist.
Die Fragen der Mitverursachung von Unfällen machen die Schadensregulierung oftmals kompliziert, weshalb die Hinzuziehung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht hilfreich sein kann. Zum Beispiel kommt ein Mitverschulden von Fußgängern bei Verkehrsunfällen in be¬tracht, wenn der Fußgänger sich an Verkehrsregeln nicht gehalten hat.
Auch dem Radfahrer kann ein Mitverschulden zur Last gelegt werden, wenn er beispielsweise in falscher Fahrtrichtung Geh- oder Radwege benutzt hat.
Auch wenn die Gerichte zumeist Kraftfahrzeugen parse einen größeren Mitverschuldensanteil zuordnen, kann in Extremsituationen das Mietverschulden des Fußgängers so groß sein, dass eine Schadensregulierung zu seinen Gunsten ausbleibt oder zu mindest erheblich geschmälert wird.

Hier ist es wichtig, die Schadensregulierung fachlich und juristisch zu begleiten, um gegebenenfalls Einfluss auf die von allen Beteiligten vorzunehmenden Wertungen nehmen zu können. Ihr Verkehrsanwalt in Köln steht Ihnen dabei zur Seite.

Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht in Köln hilft Ihnen auch dabei, bei der Schadensregulie¬rung Mietwagenkosten zu berücksichtigten. Bei Verkehrsunfällen hat der Geschädigte grundsätzlich Anspruch darauf, dass ihn während der Reparaturzeit ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt wird. Einzelfragen können dabei extrem schwierig sein und die Haftpflichtversicherer haben ein Interesse daran, Mietwagenkosten gering zu halten.

Die Schadensregulierung kann auch die Regulierung von weiteren unfallbedingten Nebenkosten fassen. Auch hier berät der Verkehrsanwalt.

Schaden durch Rückstufung bei der Haftpflichtversicherung

Nimmt der unfallgeschädigte seine Haftpflichtversicherung in Anspruch, kann er von der Versicherung mit seiner Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft werden. Das bedeutet für ihn, dass er höher Versicherungsprämien bezahlen muss. Dies stellte für ihn einen Schaden dar, der als Rückstufungsschaden bezeichnet wird. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft, ob die Rückstufung durch die Haftpflichtversicherung rechtmäßig ist. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft, ob für diesen Schaden der Unfallverursacher in Anspruch genommen werden kann und er kann für den Geschädigten derartige Ansprüche durchsetzen.

Besondere Probleme können sich bei Verkehrsunfällen und der Schadensregulierung bei Sachschäden an Leasingfahrzeugen ergeben.

Am unangenehmsten für alle Beteiligten sind Personenschäden. Hier prüft der Fachanwalt für Verkehrsrecht Schmerzensgeldansprüche und weitere Regulierungsmöglichkeiten.


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Last modified on Tuesday, 07 March 2023 14:27
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Jürgen Stähler

<h3>Fachanwalt für Verkehrsrecht</h3>
<p>als Fachanwalt für Vekehrsrecht vertrete ich Sie bei allen Fragen rund um das Auto</p>

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