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IT-Recht (5)

Ja, wir haben uns alle in der Zwischenzeit daran gewöhnt und sind mittlerweile davon abhängig, Geld per Onlineüberweisung zu bezahlen und im Internet mit PayPal -und anderen Zahlungsmitteln zu bezahlen, blenden aber alle die damit verbundenen Risiken aus. Die Banken suggerieren Sicherheit. Aber kann das richtig sein?
Dr. Carsten Ulbricht hat auf seinem Blog frequently-asked-questions zur Unternehmenskommunikation über WhatsApp zusammengestellt.Gleich in der Einleitung wird für mich deutlich, um was es geht: WhatsApp hat wegen der Einfachheit und seiner Benutzerfreundlichkeit in kürzester Zeit eine Marktnische im Kommunikationsmarkt erobert, aber auch datenschutzrechtliche Standards außer Acht gelassen.
Wer als Anbieter etwas auf Ebay versteigert, muss sein einmal gemachtes Angebot ernst nehmen. Auch der Zuschlag zu einem „Schnäppchenpreis“ kann für ihn bindend sein. Wer die Auktion vorzeitig abbricht, nachdem bereits erste Gebote abgegeben worden sind, bleibt dem jeweils Höchstbietenden verpflichtet. Er muss den Gegenstand der Versteigerung gegen Zahlung des Gebotes herausgeben. Ist ihm das nicht mehr möglich, weil er die Sache bereits anderweitig verkauft hat, schuldet er Schadensersatz.
Fachanwalt Maas berichtet auf seiner Homepage über Datenschutzverletzungen durch Google bei seinem Google-Mail-Dienst.
Eine Mandantin wurde zunächst von Inkasso -Anwälten behelligt, es sei noch eine Forderung der Firma PayPal Europe in Höhe von 110,00 € zu begleichen. Sie ist der Überzeugung, über kein PayPal Konto zu verfügen oder ein PayPal-Konto jemals eröffnet zu haben. Also woher kommt diese Forderung?
Ring Kölner Fachanwälte