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Testament und Erbvertrag

Was ist ein Testament ?

Das Testament (§ 1937 BGB) ist eine einseitige Willenserklärung des Erblassers über sein Vermögen.
Ist beim Tod eines Menschen die gesetzliche Erbfolge nicht gewollt, kann mit einem Testament die Erbfolge nach eigenen Wünschen geregelt werden.

Dienstag, 10 Juni 2014 | | |
Testament - Das Testament ist eine einseitige Willenserklärung des Erblassers über sein Vermögen.
Testament - Das Testament ist eine einseitige Willenserklärung des Erblassers über sein Vermögen.

Das Testament bedarf einer bestimmten Form: der Erblasser kann ein notarielles Testament errichten oder er kann ein handschriftliches Testament verfassen. Ist die Form nicht beachtet, z.B. wenn das selbst verfasste Testament mit der Schreibmaschine oder dem Computer gedruckt wurde und nur unterschrieben wurde, ist das Testament grundsätzlich unwirksam.

Was ist ein Erbvertrag ?

Neben dem Testament kann eine Erbschaft auch mit einem Erbvertrag gestaltet werden.
Der Erbvertrag ist gleichsam wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen, mit dem die Regeln der gesetzlichen Erbfolge abgeändert werden können.

Der Erbvertrag ist im Gegensatz zum Testament zweiseitig. Mit einem Erbvertrag verpflichtet sich der Erblasser bindend gegenüber seinem Vertragspartner. Im Gegensatz zum Testament kann der Erbvertrag nicht einseitig vom Erblasser widerrufen werden.


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Letzte Änderung am Dienstag, 07 März 2023 14:38
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Gerhard Ostfalk

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