Eltern sind ihren Kindern gegenüber zu Unterhalt verpflichtet. Bei intakten Familien, wenn die Kinder bei den Eltern wohnen, wird der Unterhalt regelmäßig als Naturalunterhalt geleistet. Unterhaltsfragen stellen sich dabei zumeist nicht. Trennen sich aber die Eltern, oder Lebt das Kind nicht bei seinen Eltern oder nicht bei beiden Elternteilen, sind Unterhaltsfragen zu regeln.