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Mietrecht (56)

Seit der Mietrechtsreform 2013 ist Zwangsräumung einer Wohnung für den Vermieter erheblich erleichtert worden. Vor der Reform hatten die Gerichte bereits seit einigen Jahren eine Räumung nach dem Berliner Modell gebilligt. Jetzt ist dieses Modell gesetzlich in § 885a ZPO geregelt worden.
In Karlsruhe geht es hoch her. Diesen Eindruck kann man jedenfalls haben, wenn man das Urteil des Landgerichtes Karlsruhe vom 20.05.2014 Aktenuzeichen -9 S 30/14- liest.Eine Mieterin ohrfeigte eine Nachbarin aus dem gleichen Hause. Daraufhin hat die Vermieterin das Mietverhältnis der ohrfeigenden Mieterin sofort ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt. Zu Recht?
Der Vermieter muss sich beim Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung auf ein echtes Eigenbedarfsinteresse berufen können. Daneben kann der Vermieter auch andere Vorteile mit der der Kündigung verbinden. rechtsmissbräuchliches Handeln ist aber unzulässig.
Hat der Vermieter oftmals mühevoll einen Vollstreckungstitel gegen seinen mit Mietzahlungen Mieter vor Gericht erstritten, verlässt der Mieter noch nicht automatisch von selbst die Wohnung. Für diese Fälle muss der Vermieter den Gerichtsvollzieher mit der Räumung der Wohnung beauftragen.
Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis - was ist der Unterschied und wann muss ich welche Methode anwenden ?
Kommerzielle Immobilienanzeigen müssen ab dem 01.05.2014 bestimmte Pflichtangaben enthalten. Diese Vorgabe betrifft nicht den privaten Vermieter oder Verkäufer.
Mit dem Energieausweis sollen nach den gesetzlichen Vorgaben Gebäude energetisch bewertet werden, um insbesondere im Rechtsverkehr, also bei Verkauf, Vermietung, aber auch bei der Neuerrichtung eines Gebäudes eine Bewertungs- und Vergleichsgrundlage für den Energieverbrauch zu schaffen. Wird ein Gebäude neu errichtet, geändert oder erweitert, ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ein Energieausweis auszustellen
1.) Hauptmieter, Untermieter Der Fachanwalt unterscheidet zwischen Hauptmieter und Untermieter.a) Der Unterschied zwischen Hauptmieter und Untermieter besteht darin, dass der Hauptmieter einen Mietvertrag mit dem Verfügungsberechtigten abgeschlossen hat. Der Verfügungsberechtigte ist zumeist der Eigentümer oder der Nießbraucher der Immobilie. Der Vermieter vermietet also an den Hauptmieter.b) Wenn der Hauptmieter die Räume nicht mehr oder nicht mehr vollständig zu eigenen Zwecken benötigt, ist die Konstruktion denkbar, dass er an einen Untermieter weiter vermietet.

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