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Alles könnte so einfach sein.
Das OLG Frankfurt hatte mit Urteil vom 07.05.2015 über eine nicht selten vorkommende Konstellation entschieden. In einem streitigen Auftragsverhältnis eines Werkvertrages hatte eine der beiden Vertragsparteien ein selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet.

Ist das Mietverhältnis beendet, und die Wohnung zurückgegeben an den Vermieter, so haben die Mieter in der Regel ein hohes Interesse daran, die hinterlege Kaution möglichst sofort zurückzuerhalten. Unbestritten hat der Vermieter ein Interesse daran, zunächst genau zu prüfen, ob die Kaution in voller Höhe dem Mieter zurückübergeben werden kann oder ob eine Verrechnung mit Forderungen erforderlich ist. Aber wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten ?

Der Kläger wurde am 29.02.2012 in A-Stadt von einer Polizeistreife angehalten. Er öffnete auf Aufforderung der Polizei den Kofferraum, welcher von den Polizeibeamten in Augenschein genommen wurde. (…) Für den Bereich der A-Stadt galt im fraglichen Zeitraum ein unter dem 22.12.2009 vom Amtsgericht A-Stadt erlassener Beschluss über Kontrollmaßnahmen nach § 180 Abs. 3 LVwG.

Schon wieder so ein Nepper-Schlepper-Bauernfänger-Register, welches auf den ersten Blick aussieht, wie eine behördliche Aufforderung und sich erst auf den zweiten Blick als „Geldpresse“ eines privaten Unternehmens, der GES Registrat GmbH mit Sitz in Berlin entpuppt.

Optiert der Vermieter zur Umsatzsteuer, ist der Mieter zur Entrichtung der vereinbarten Umsatzsteuer verpflichtet, wenn ihm auch eine Rechnung mit der ausgewiesenen Umsatzsteuer erteilt wird.

Ja, wir haben uns alle in der Zwischenzeit daran gewöhnt und sind mittlerweile davon abhängig, Geld per Onlineüberweisung zu bezahlen und im Internet mit PayPal -und anderen Zahlungsmitteln zu bezahlen, blenden aber alle die damit verbundenen Risiken aus. Die Banken suggerieren Sicherheit. Aber kann das richtig sein?

Im ersten Augenblick kommt man sich vielleicht clever vor, mitten im Großstadtgewühl einen Parkplatz gefunden zu haben. Doch wehe, wenn die Stellfläche kein öffentlicher Parkplatz ist, sondern auf einem Privatgrundstück liegt.

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Kündigung wegen Eigenbedarfs ist auch dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Eigenbedarf bei Vertragsschluss bereits erkennbar war, der Vermieter aber den Eigenbedarf noch nicht erwogen hat.

Will der Bauunternehmer Abschlags- oder Akontozahlungen verlangen, ist rechtlich zu unterscheiden, ob die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) vereinbart ist, oder nicht. Sind die VOB nicht vereinbart, richtet sich der Vertrag nach dem BGB.

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